1 Allgemeines / Geltungsbereich
1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Werkverträge der Warnow-Werkstatt Paap + Sohn Schiffs- und Yachtservice GmbH, Am Hafen Süd 6, 18069 Rostock (nachstehend: „Werkunternehmerin“). Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, die Werkunternehmerin hat diese schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Werkunternehmerin und dem Besteller haben stets Vorrang.
1.2 Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung von UN Kaufrecht ist ausgeschlossen.
1.3 Die Vertragssprache ist deutsch.
1.4 Gerichtsstand ist Rostock, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
2 Vertragsinhalte und Vertragsschluss
2.1 Ist die Bestellung des Bestellers als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so kann die Werkunternehmerin dieses innerhalb von 6 Wochen annehmen. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Werkunternehmerin den Auftrag innerhalb dieser Frist ausführt oder die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt.
2.2 Das Angebot der Werkunternehmerin ist grundsätzlich freibleibend, es sei denn es wurde ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
3 Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, gelten alle Preise „ab Werk“, ausschließlich Fracht und Verpackung; diese wird gesondert in Rechnung gestellt.
3.2 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
3.3 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Werklohn (ohne Abzug) sofort fällig und Zug um Zug gegen Lieferung zu leisten. Bei Reparaturaufträgen kann von der Werkunternehmerin eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden.
3.4 Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so kann die Werkunternehmerin Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe geltend machen. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche werden davon nicht berührt.
3.5 Die Werkunternehmerin behält sich vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen
Kostensteigerungen, insbesondere aufgrund von Tarifverträgen, Erhöhungen des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so steht dem Besteller ein Kündigungsrecht zu.
4. Lieferzeit
4.1 Es gilt die zwischen den Parteien vereinbarte Lieferzeit.
4.2 Sie verlängert sich entsprechend für die Zeit, in der der Besteller mit einer Verpflichtung zur Beibringung von Informationen, Unterlagen oder Gegenständen in Verzug ist.
4.3 Der Beginn der vereinbarten Lieferzeit setzt voraus, dass alle technischen Fragen zwischen den Parteien geklärt sind.
5. Gewährleistung
5.1 Die Werkunternehmerin leistet für Mängel der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen zunächst Gewähr durch Nacherfüllung, dabei, nach ihrer Wahl, durch Beseitigung des Mangels oder neuerliche Lieferung/Leistung. Der Besteller hat umgehend einen Anspruch auf neuerliche Lieferung/Leistung, wenn ihm die Mangelbeseitigung nicht zumutbar ist.
5.2 Nach erfolglosem Ablauf einer von dem Besteller der Werkunternehmerin gesetzten, angemessenen Frist zur Nacherfüllung, innerhalb derer die Werkunternehmerin eine der Art des Mangels, seiner Komplexität und den sonstigen Umständen angemessene Anzahl von Nachbesserungsversuchen zusteht, ist der Besteller nach seiner Wahl, berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) zu verlangen oder den Mangel selbst zu beseitigen und den Ersatz seiner dafür erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
5.3 Ist der Besteller Unternehmer, so hat er hinsichtlich der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen der Werkunternehmerin Untersuchungs- und Rügepflichten analog § 377 HGB. Rügen haben schriftlich zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, wenn der Besteller offensichtliche Mängel nicht innerhalb einer Frist von 2 Wochen, gerechnet ab Abnahme der auftragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen bis zur Absendung der Rüge, schriftlich rügt. Bei einer Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Lieferung bzw. die Leistung in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
6 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Gegenstände bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Werkunternehmerin; im Fall, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die der Werkunternehmerin im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen.
7 Zurückbehaltungsrecht
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Für Unternehmer zudem nur dann, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.
8 Pfandrecht
Die Werkunternehmerin kann verlangen, dass der Besteller zur Sicherung der Werklohnforderung ein vertragliches Pfandrecht gemäß § 1204 BGB an seinem Schiff / seiner Yacht bestellt. Die Besitzübergabe erfolgt durch Schlüssel und Schiffs-/ Yachtübergabe bei Beginn der Werkarbeiten. Diese Pfandrecht besteht selbständig neben dem Werkunternehmerpfandrecht nach § 647 BGB. Es erlischt erst mit vollständiger Zahlung des Werklohns durch den Besteller. Es erlischt nicht, wenn der Besteller das Schiff / die Yacht ohne Einverständnis der Werkunternehmerin in Betrieb nimmt.
9 Haftungsausschluss
9.1 Außerhalb der Haftung für Mängel haftet die Werkunternehmerin unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten (Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet) sowie für die Verletzung von Kardinalpflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut), jedoch jeweils nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Werkunternehmerin nicht.
9.2 Die Haftungsbeschränkungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.3 Ist die Haftung der Werkunternehmerin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10 Datenschutz
10.1 Dem Besteller ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Werkunternehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Werkunternehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Bestellers erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
10.2 Dem Besteller steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Werkunternehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Bestellers verpflichtet. Bei laufenden Werkleistungen erfolgt die Löschung nach Abschluss und Abnahme der Werkleistung. Nähere Einzelheiten zum Datenschutz entnehmen Sie bitte auch unserer Datenschutzerklärung unter www.warnow-werkstatt.de/datenschutz.